Garantie & Gewährleistung

WaLuMa® - Schlafstudio Wolitz

1. Definition Garantie / Gewährleistung

1.1. Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

1.2. Die von uns angeführte Garantie beinhaltet immer auch die gesetzliche Gewährleistung und ist NICHT zusätzlich zu der Gewährleistung zu sehen.

Beispiel
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung und 2 Jahre zusätzliche Garantie werden von uns als 4 Jahre Garantie angeführt!

2. Worauf geben wir Garantie?

2.1. Die Garantie bei unseren Luftbetten bezieht sich ausschließlich auf den Luftkern – sprich die Schweißnähte und die Anschlüsse.

2.2. Schäden auf der Oberfläche der Luftkerne sind in der Regel auf mechanische Einwirkung zurückzuführen und unterliegen keiner Garantie und auch keiner Gewährleistung!

2.3. Die Garantie für das Aggregat beträgt maximal 5 Jahre (inkl. Der gesetzlichen Gewährleistung), welches sich an den einzelnen Varianten Orientiert.

2.4. Entscheiden Sie sich für die Gesetzliche Gewährleistung (Keine Garantie Verlängerung) oder die 4 Jahres Garantie Variante, gilt dies auch für das Aggregat. Für die restlichen Varianten beträgt die Garantie auf das Aggregat 5 Jahre.

3. WaLuMa® Air Garantie

3.1 Das bezeichnete WALUMA® Air Produkt ist von einwandfreier Qualität und zweckmäßiger Konstruktion.

3.2. Wir verpflichten uns, Material und/oder Fabrikationsfehler im Rahmen unserer nachstehenden Garantiebedingungen zu beheben.

4. Präambel

4.1. WaLuMa® – Schlafstudio Wolitz  übernimmt gegenüber dem Endkonsumenten gemäß nachstehenden Bedingungen und Beschränkungen die Garantie dafür, dass das erworbene, um seitig genannte Produkt von material- und/oder fabrikationsbedingten Mängeln frei ist.

5. Dauer und Beginn der Garantie

5.1. Die Garantie wird für den Zeitraum von 4 – 10 Jahren gewährt.

5.2. Die Frist beginnt mit dem Datum des Kaufes und ist mittels Kassenbons/Rechnung zu belegen.

5.3. Die Mängelrüge muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftritt des Mangels schriftlich und mit Foto bei WaLuMa® – Schlafstudio Wolitz erfolgen.

5.4. Sie erhalten auf das WaLuMa® Air Luftbett 4 – 10 Jahre Garantie auf den Luftkern. Details dazu entnehmen sie der Garantieerklärung.

6. Umfang der Garantieleistung

6.1. Innerhalb der Garantiezeit werden auftretende Mängel an Luftkern(en) und/oder Pumpe(n) entweder durch Instandsetzung (Reparatur) oder durch Ersatz der betreffenden Teile behoben.

6.2. Die Garantieleistung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Schläuche und Ventile, welche mit dem System verbunden sind.

6.3. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Schadenersatz, sind, soweit nicht ohnehin zwingend gesetzlich angeordnet, ausgeschlossen.

6.4. Über die Art der Behebung von Garantiemängel entscheidet WaLuMa® – Schlafstudio Wolitz.

7. Generelle Einschränkungen der Garantie

7.1. Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler oder Mängel wie

  • Fehlerhafte Aufstellung, unsachgemäße Bedienung, Benutzung oder Beanspruchung (z.B. Verwendung der WALUMA® Air als „Trampolin“).
  • Äußere nicht von WaLuMa® zu verantwortende Einwirkungen (z.B. Transportschäden, Beschädigung durch Witterungseinflüsse, Wasserschäden, …).
  • Mangelnde Pflege, insbesondere unzureichende Hygienebehandlung und Verunreinigung sowie Verschleißerscheinungen bei Bezügen oder Abnutzungen der Schaumstoffmodule.
  • Verwendung von nicht für WaLuMa® geeigneten Bauteilen bzw. Zubehör.
  • Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Stelle vorgenommen wurden

8. Sonstiges

8.1. Garantie- bzw. Ersatzleistungen können im Rahmen der technischen Weiterentwicklung auch durch ähnliche Bauartkomponenten erbracht werden. Diese Entscheidung obliegt WaLuMa® – Schlafstudio Wolitz.

8.2. Der Erfüllungsort für alle sich aus der Garantieverpflichtung ergebenden Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Lieferanten.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantieverpflichtung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hier von nicht berührt.

8.4. Durch Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

8.5. Verspricht ein Händler über obenstehende hinausgehende Garantieleistungen, so ist dieser dafür allein verantwortlich

9. Erklärungen und Ergänzungen zu der gewährten Garantie

9.1. Innerhalb der Garantiezeit werden auftretende Mängel an den Schweißnähten des Luftkernes oder an technischen Teilen entweder durch Instandsetzung (Reparatur) oder durch Ersatz behoben.

9.2. Die Garantie beginnt, wie in der Garantieurkunde vermerkt, mit dem Datum des Kaufes / Auslieferung des Luftbettes und endet nach den angeführten 4 – 10 Jahren – wird im Zuge des Kaufes durch den Kunden bestimmt.

9.3. Die Garantie bezieht sich nur auf die angeführten Teile und nicht auf die Arbeits- Versand- und Fahrtkosten. Diese werden nach dem Ende der gesetzlichen Gewährleistung gesondert in Rechnung gestellt!

9.4. Ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Schaumstoffrahmen, Bezug usw.

9.5. Der Umtausch erfolgt ausschließlichen wie in der Garantieurkunde angeführt und ist nicht in Geldbeträgen ablösbar!

9.6. Die Teile werden nach Austausch geprüft um den Garantieanspruch des Kunden sicher zu stellen. Sollte der Schaden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des Kunden entstanden sein, erlischt der Garantieanspruch!

9.7. Kein Garantieanspruch besteht, u.a. wenn das Luftbett als Trampolin missbraucht wird bzw. führt jegliche Zweckentfremdung des Luftbettes zu einem Garantieausschluss!

9.8. Durch Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein!

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